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Artikel Inhalt
Auf gute Zusammenarbeit!
Das THW: Flächendeckend spezialisiert
Der Platz des THW in der Gefahrenabwehr
Das THW: Verstärkung ohne Kommunalgrenzen
Grundsätze für den Einsatz

Unterstützung der Feuerwehr

Einen Schlußstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz zu ziehen, ist eines der Ziele der Neuordnung gewesen. Strukturen und Aufgaben des THW sind nun klar. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.

Wer führt den Einsatz

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.

Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. Das THW ist gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen - sowohl in weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen. Die THW-Einheiten werden immer angepaßt an die Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW auch eine eigene Führungsstelle einrichtet (z. B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr.

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert ggf. überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als regionaler Ebene der Behörde THW anfordern.

Grundsätze für den Einsatz des THW

Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

Immer dann,

  • wenn ein Bedarfsträger das THW anfordert/einsetzt,
  • dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt,
  • wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten/ Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

 

 



 
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